i) Jeder Teilnehmer muss mindestens 2 Wochen im vorraus die Unkosten für die LAN überweisen!
Sollte das Geld vor LAN Beginn nicht auf unserem Konto sein, wird an der Abendkassen ein betrag von 15EUR fällig.
Jegliche Zahlungen die nach der LAN auf unserem Konto eingehen künnen nicht wiedererstattet werden.
Eine Anmeldung muss trozdem statfinden.
§3:
Bestimmungen während der Veranstaltung:
a)
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich die allgemeinen guten Sitten
anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstoßen. Die Veranstalter
behalten sich das Recht vor zu jeder Zeit einen Teilnehmer aus
gutem Grund auszuschließen und ihm etwaigen Teilnahmebeitrag
zu refundieren.
b) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keine gesetzeswidrigen
Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung zu setzen. Besonders
hervorgehoben werden hier: Software Piraterie, Verbreitung verbotener
Datenbestände, Beeinträchtigung oder Beschädigung
fremder Datenanlagen.
c) Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf
seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für
die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen. Der
Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung
noch Haftung, da Kontrolle praktisch nicht durchführbar
ist.
d) Es gilt während der Veranstaltung allgemeines Illegales
Drogenverbot.
e) Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften,
besonders Lautsprechern, Subwoovern ist nur auf Grund einer
Genehmigung der Veranstalter erlaubt.
f) Dem Teilnehmer ist untersagt den Betrieb der Veranstaltung
mutwillig zu stören. Dies gilt insbesondere für den
Betrieb des Computernetzwerks.
g) Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit
seines Eigentums selbst verantwortlich. Der Veranstalter verpflichtet
sich den Zugang zu Veranstaltungsräumlichkeiten zu regulieren.
Bei Bedarf wird auch einsicherer Aufbewahrungsort zur Verfügung
gestellt (z.B. verschlossener Raum).
h) Der Veranstalter verpflichtet sich etwaige technische Störungen
raschest möglich nach bestem Vermögen zu beheben.
Betriebsgarantien sind ausgeschlossen.
i) Der Veranstalter bietet bei mehrtägiger Veranstaltungsdauer
entweder Übernachtung vor Ort oder Informationen zu Übernachtungsmöglichkeiten.
§4:
Turniere und Preisvergabe:
a)
Jeder Turnierteilnehmer verpflichtet die vor dem Turnier bekanntgegebenen
Regeln einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das Recht
vor bei Verstößen die Turnierteilnahmeberechtigung
zu widerrufen.
b) Der genaue Ablauf eines Turniers (Anmeldung, Start des Turniers,
Punktvergabe, Ranglistensystem/Ergebnisse) wird für jedes
verschiedenartige Turnier separat reglementiert.
c) Die Veranstalter verpflichten sich etwaige Turniere geordnet/organisiert
abzuwickeln und die Preisvergabe nach eindeutiger objektiver
Auswertung der Ergebnisse vorzunehmen.
d) Teilnahme und Preisverleihung erfolgt ohne Gewähr und
unter Ausschluß des Rechtsweges.
§5:
Bestimmung zum Abschluß der Veranstaltung:
a)
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich persönliche Gegenstände
nach der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen (Hardware,
Müll etc.) und diesen geordnet an die Veranstalter zu übergeben.
(Hardware kann auch gerne stehengelassen werden. :)
b) Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest
mittelbar, für ihm zuordenbaren Schäden jeglicher
Art.
c) Der Veranstalter trägt die Verantwortung für Schäden,
mit Ausnahme der unter §5 b angeführten Umstände.
Es gibt keine Solidarhaftung für alle Teilnehmer.
d) Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder ähnlichen
Schaden an Computeranlagen der Teilnehmer, der nicht direkt
ihm zuordenbar ist und aus seinem mutwilligen Verschulden hervorgeht,
nicht belangt werden.